Landarztquote Wintersemester 2026/27

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Informationen über die Rechtsgrundlage
Das Land Rheinland-Pfalz hat zum Wintersemester 2026/27 durch das „Gesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Rheinland-Pfalz“ durch eine Vorabquote mit dem Titel „Landarztquote“ (für den hausärztlichen Bereich) 14 Medizinstudienplätze an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu vergeben. Über die neue Vorabquote mit dem Titel „Landkinderarztquote“ (für den kinder- und jugendärztlichen Bereich) kommen 7 Plätze hinzu. Darüber hinaus sind durch das „Gesetz zur Sicherstellung des ärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Rheinland-Pfalz“ aufgrund einer anderen Vorabquote voraussichtlich 4 Medizinstudienplätze an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu vergeben.
Eine Dreifachbewerbung auf alle drei Vorabquoten ist zulässig und erhöht auch die Chancen einen Studienplatz zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihren Daten auf jedes der drei Angebote in dem Bewerberportal bewerben.
Das Auswahl- und Vergabeverfahren für die Landarztquote erfolgt nach der Landesverordnung zur Durchführung des oben genannten Gesetzes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten des Landes Rheinland-Pfalz mit besonderem öffentlichen Bedarf und gliedert sich in eine Vorauswahl und die abschließenden Auswahlgespräche. (Gesetz, Landesverordnung und Verwaltungsvorschrift finden Sie hier).
Bewerbungen sind im Zeitraum vom 1. März bis 31. März 2026 ausschließlich elektronisch über das entsprechende Bewerberportal einzureichen.
Benötigte Unterlagen
Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen zunächst in elektronischer Form, die in dem Bewerbungsformular hochzuladen sind (Original oder beglaubigte Kopien sind zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen):
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Abschrift)
- Nachweis über fachbezogene berufliche Tätigkeiten, z.B. Berufsurkunde, sowie fachbezogene Praktika und ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich des Gesundheitswesens, sofern vorhanden, zusammen mit den hier bereitgestellten Formularen: „Nachweis Berufsausbildung“, „Nachweis berufliche Tätigkeiten“, „Nachweis ehrenamtliche Tätigkeiten“.
- unterschriebener öffentlich-rechtlicher Vertrag, Verpflichtung zur Aufnahme einer Tätigkeit als Landarzt (Die Vorlage finden Sie hier).
- sofern vorhanden Studierfähigkeitstest für medizinische Studiengänge mit Note
- beglaubigte Ablichtung des Personalausweises oder sonstiges der Identifikation dienendes Ausweisdokument
Ein Anschreiben / Motivationsschreiben ist nicht erforderlich und wird in der Auswahl nicht berücksichtigt.
Alle Angaben müssen durch entsprechende Nachweise belegt werden, andernfalls werden diese Angaben nicht berücksichtigt.
Das Verfahren
In dem Bewerberportal geben Sie Ihre persönlichen und stellenspezifischen Daten ein. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gemachten Angaben zu Ihrer Bewerbung einschließlich der Angaben zu den relevanten Auswahlkriterien in Eigenverantwortung erfolgen. Sie sind dafür verantwortlich, dass diese sowohl korrekt als auch vollständig sind.
Anhand dieser Unterlagen erfolgt die Vorauswahl und es wird eine Rangliste erstellt. Die jeweiligen Bewertungsskalen ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift.
Danach werden die Bestplatzierten der Rangliste dazu aufgefordert, ihre Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichen. Nach der Prüfung der Unterlagen wird eine Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern zu Gesprächen eingeladen. Es werden doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie Studienplätze aufgrund der Landarztquote zu vergeben sind.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Vorauswahl und der Auswahlgespräche, in denen fünf unterschiedliche Kompetenzen bewertet werden, wird eine abschließende Rangliste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erstellt. Die Bestplatzierten erhalten ein Angebot für einen Studienplatz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Diese Studienplatzzusage muss innerhalb der vom Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung gesetzten Frist angenommen werden, anderenfalls wird die nächste Bewerberin oder der nächste Bewerber berücksichtigt.
In dem Bewerberportal können Sie sich registrieren und bis zum 31. März 2026 Eingaben vornehmen und Anlagen hochladen (für die Richtigkeit der gemachten Angaben sind Sie verantwortlich). Nach Ablauf des 31. März wird das Bewerberportal für Eingaben geschlossen und ab 1. April 2026 beginnen die Arbeiten im Rahmen der Vorauswahl.
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